AGB
der BOTEM GmbH, Kölner Str. 55, 40723 Hilden, Registriert: Amtsgericht Düsseldorf HRB 58933
(Stand: 25. Juli 2008)
1. Allgemeines
a.) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde.
b.) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.
c.) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss
a.) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst durch unsere Bestätigung Gültigkeit. Mündliche Zusagen von Vertretern und Angestellten sind nur dann für uns bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
b.) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die BOTEM GmbH, 40723 Hilden, den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
c.) Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
3. Preise, Zahlungen
a.) Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk
einschließlich
Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den
Preisen kommt die
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
b.) Falls zwischen Vertragsschluss und
vertragsgemäßer Lieferung die geltenden
unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten
sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu
erhöhen.
c.) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
d.) Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am
Fälligkeitstag nicht nachkommt, können
wir – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte
und Ansprüche – nach
unserer Wahl den Vertrag kündigen, weitere Lieferungen an den
Käufer aussetzen
und/oder den Käufer mit Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag
belasten, die sich auf
8 % p. a. über dem Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank belaufen.
e.) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir
darüber hinaus
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
f.) Werden uns Umstände bekannt, die uns zu schwerwiegenden
Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Käufers Anlass geben, so sind wir
berechtigt, alle offen stehenden – auch gestundeten
– Rechnungsbeträge sofort fällig
zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Leistet der
Käufer einer solchen
Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, können wir
nach unserer Wahl
Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferungen und Lieferverzug
a.) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit
müssen schriftlich erfolgen. Die
Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor
vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages,
vereinbartem
Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa
erforderlicher inoder
ausländischer behördlicher Bescheinigungen.
b.) Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Absendung ab
Lieferwerk oder Lager.
Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn
die Ware ohne
unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
c.) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist.
d.) Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen uns gegenüber in Verzug ist. Höhere Gewalt und Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
e.) Schadenersatzansprüche wegen Verzuges stehen dem
Käufer nur zu, wenn unsere
Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausgeschlossen
ist.
5. Gefahrenübergang und Versand
a.) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware
geht mit der Übergabe
der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit Verlassen des
Lagers oder des Lieferwerkes, bei allen Geschäften
einschließlich Lieferungen auf
den Käufer über. Zur Versicherung des Gutes sind wir
nicht verpflichtet.
b.) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
c.) Versandvorschriften sind uns vom Käufer stets mit in
Bestellung zu geben.
Mehrkosten für Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch
des Käufers
vorgenommen wird, gehen zu seinen Lasten.
6. Maße, Gewichte und Liefermengen
Für die Abrechnung sind die in den Versand-/Begleitpapieren
angegebenen Maße,
Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von
Liefermaß, Liefergewicht
und Liefermenge sind spätestens innerhalb von drei
Arbeitstagen nach Eingang der
Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen.
7. Eigentumsvorbehalt
a.) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus
Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser
Eigentum.
b.) Der Käufer ist zu getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) verpflichtet.
c.) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern
und deutlich
kennzeichnen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist der Käufer verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern.
d.) Sofern und soweit die Registrierung und/oder Erfüllung
anderer Erfordernisse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehalts
sind, ist der Käufer
unbeschadet unserer eigenen Befugnis verpflichtet, auf seine Kosten
alle hierzu
notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle
erforderlichen
Mitteilungen zu machen. Falls und soweit die maßgebliche
Rechtsordnung keine
Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zulässt, wird der
Käufer uns bei
Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten
stellen.
e) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der
Käufer den Verkäufer
unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer
Klage erheben kann. Soweit
der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er
für den entstandenen Schaden.
f.) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des
Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der
Sicherheiten die dem
Verkäufer zustehenden Forderungen übersteigt. Die
Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten trifft der Verkäufer.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
a.) Der Käufer hat die Ware und die Verpackung
unverzüglich bei Anlieferung zu
untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben
zu öffnen und zu
überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren
Mängel, Fehlmengen oder
Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf
jeden Fall aber vor
Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen.
Versteckte
Mängel hat der Käufer unverzüglich nach
ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu
machen.
b.) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.
c.) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
d.) Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
e.) Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze b.) bis d.) sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
f.) Unsere Haftung nach Nr. 9 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird durch die
vorstehenden Absätze b.) bis e.) nicht beschränkt.
9. Haftung
a.) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine der im Stand der Technik
entsprechende
Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
aa.) wenn unsere Produkt vom Käufer oder Dritten nicht
sachgerecht gelagert oder
genutzt werden;
bb.) bei nicht ordnungsgemäßer Behandlung oder
Verarbeitung;
cc.) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
dd.) bei Schäden, die durch Arbeiten Dritter entstehen, die
von uns nicht ausdrücklich
genehmigt wurden.
b.) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt
sich auf Vorsatz,
grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit bei
Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für
Schäden, die vorhersehbar und
aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind.
c.) Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen
aufgeführten Haftungsbeschränkungen
gelten nicht:
aa.) bei Personenschäden,
bb.) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit
entstanden sind, die wir
garantiert haben,
cc.) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
10. Schriftform, Teilunwirksamkeit
a.) Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche
Aufhebung dieses Vertrages
sollen möglichst schriftlich erfolgen. Mitteilungen durch
Telefax oder andere Mittel
elektronischer Übermittlung erfüllen das
Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für
sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur
Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte
erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen,
Fristsetzungen
oder einseitige Aufhebungserklärungen.
b.) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
c.) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages
einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner
eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe
kommende
rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
a.) Erfüllungsort für
Zahlungsverpflichtungen des Käufers und für unsere
Verpflichtungen
ist Freiburg i. Breisgau.
b.) Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Freiburg i. Breisgau vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
c.) Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und uns das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über
Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.