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AGB

der BOTEM GmbH, Kölner Str. 55, 40723 Hilden, Registriert: Amtsgericht Düsseldorf HRB 58933 

(Stand: 25. Juli 2008)


1. Allgemeines

a.) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde.

b.) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.

c.) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.


2. Vertragsabschluss

a.) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst durch unsere Bestätigung Gültigkeit. Mündliche Zusagen von Vertretern und Angestellten sind nur dann für uns bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

b.) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die BOTEM GmbH, 40723 Hilden, den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

c.) Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.


3. Preise, Zahlungen

a.) Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

b.) Falls zwischen Vertragsschluss und vertragsgemäßer Lieferung die geltenden unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

c.) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

d.) Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, können wir – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl den Vertrag kündigen, weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen und/oder den Käufer mit Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag belasten, die sich auf 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank belaufen.

e.) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f.) Werden uns Umstände bekannt, die uns zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so sind wir berechtigt, alle offen stehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Leistet der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, können wir nach unserer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferungen und Lieferverzug
a.) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher inoder ausländischer behördlicher Bescheinigungen. 

b.) Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager.
Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. 

c.) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist. 

d.) Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen uns gegenüber in Verzug ist. Höhere Gewalt und Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. 

e.) Schadenersatzansprüche wegen Verzuges stehen dem Käufer nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.

5. Gefahrenübergang und Versand
a.) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, bei allen Geschäften einschließlich Lieferungen auf den Käufer über. Zur Versicherung des Gutes sind wir nicht verpflichtet. 

b.) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. 

c.) Versandvorschriften sind uns vom Käufer stets mit in Bestellung zu geben. Mehrkosten für Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen wird, gehen zu seinen Lasten.

6. Maße, Gewichte und Liefermengen
Für die Abrechnung sind die in den Versand-/Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen.

7. Eigentumsvorbehalt
a.) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum. 

b.) Der Käufer ist zu getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) verpflichtet. 

c.) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern und deutlich kennzeichnen. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist der Käufer verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
d.) Sofern und soweit die Registrierung und/oder Erfüllung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Eigentumsvorbehalts sind, ist der Käufer unbeschadet unserer eigenen Befugnis verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. Falls und soweit die maßgebliche Rechtsordnung keine Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zulässt, wird der Käufer uns bei Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten stellen.
e) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden. 

f.) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäufer zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.

8. Mängelrüge und Gewährleistung
a.) Der Käufer hat die Ware und die Verpackung unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. 

b.) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. 

c.) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten. 

d.) Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. 

e.) Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze b.) bis d.) sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden. 

f.) Unsere Haftung nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die vorstehenden Absätze b.) bis e.) nicht beschränkt.

9. Haftung
a.) Unsere Haftung erstreckt sich auf eine der im Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
aa.) wenn unsere Produkt vom Käufer oder Dritten nicht sachgerecht gelagert oder genutzt werden;
bb.) bei nicht ordnungsgemäßer Behandlung oder Verarbeitung;
cc.) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
dd.) bei Schäden, die durch Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden. 

b.) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die vorhersehbar und aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind. 

c.) Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
aa.) bei Personenschäden,
bb.) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
cc.) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

10. Schriftform, Teilunwirksamkeit
a.) Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages sollen möglichst schriftlich erfolgen. Mitteilungen durch Telefax oder andere Mittel elektronischer Übermittlung erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen. 

b.) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

c.) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
a.) Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Käufers und für unsere Verpflichtungen ist Freiburg i. Breisgau. 

b.) Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Freiburg i. Breisgau vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben. 

c.) Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.